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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Informationen

Bei der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, überlässt der Verleiher (in diesem Falle die KPM GmbH) dem Entleiher (Kundenbetrieb) für begrenzte Zeit einen seiner Mitarbeiter zum Einsatz in dessen Unternehmen. Das Arbeitsverhältnis besteht dabei weiter zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer.

Zeitarbeit ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die kurzfristigen Bedarf an neuen Mitarbeitern haben – sei es durch Auftragsspitzen, Krankheits- oder Urlaubsvertretungen. Dies bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass Zeitarbeitnehmer generell nur für kurze Zeit in ein und demselben Betrieb eingesetzt sind; oftmals erstrecken sich solche Einsätze über mehrere Monate bis hin zu einer Übernahme durch den Kundenbetrieb. Hin und wieder wird Zeitarbeit sogar bei der Besetzung von komplett neuen Stellen in Anspruch genommen.

Im Gegenzug für diese Leistung entrichtet das entleihende Unternehmen einen sogenannten Verrechnungssatz (sozusagen eine stündliche Leihgebühr) an den Verleiher. In diesem sind der Stundenlohn des Mitarbeiters, die Lohnnebenkosten, Pauschalbeträge für Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, Feiertage), der Arbeitgeberanteil und Verwaltungskosten enthalten.

Das Unternehmen, welches eine solche Dienstleistung in Anspruch nimmt, zahlt einen vereinbarten Verrechnungssatz an den Verleiher und erlangt dadurch bspw. folgende Vorteile:

  • die offene Stelle kann meist zeitnäher besetzt werden als bei einer herkömmlichen Lösung,
  • der Entleiher spart sich Zeit und Kosten, die er sonst für die Bewerbersuche und -auswahl (Stellenanzeigen, Sichten von Bewerbungen, Telefonate, Vorstellungsgespräche, rechtliche und administrative Aspekte) aufwenden müsste,
  • die gesamte Verwaltung, also Einstellung, Lohnberechnung, Versicherungs- und Steuerfragen, aber auch Arbeitskleidung und sonstige Zuschüsse bleiben Sache des Verleihers,
  • ebenso bezahlt der Entleiher nur tatsächlich abgeleistete Stunden – Urlaubs- oder Krankheitstage werden durch den Verleiher „finanziert“,
  • zudem bleibt der Entleiher dabei jederzeit flexibel in seiner Mitarbeiterplanung.

Das Modell Zeitarbeit ist so erfolgreich, dass inzwischen nahezu alle Branchen darauf setzen. In den letzten Jahren hatte der Dienstleistungssektor die größten Zuwächse an Angeboten für Zeitarbeitnehmer.

Nein, auch hochqualifizierte Arbeitnehmer sind in der Zeitarbeit tätig. So sind beispielsweise auch IT-Fachleute oder Ingenieure bei Personaldienstleistern beschäftigt.


Zeitarbeit für Bewerber

Für die Zeitarbeit gelten Tarifverträge, die eine faire Entlohnung garantieren. Gemäß den Anforderungen für die vakante Stelle des Entleihers sowie Ihren eigenen Qualifikationen werden Sie in eine der neun sogenannten Entgeltgruppen eingruppiert. Je nach Branche und Einsatzbereich sind außerdem noch Zuschläge möglich.
Eine Übersicht über die Eingruppierungsgrundsätze finden Sie hier unter §3 im Entgeltrahmentarifvertrag. Unter §2 des Entgelttarifvertrages sind die genauen Stundenlöhne aufgelistet. Beides ist einsehbar unter dem folgenden Link: IGZ Tarifinfo

Ja, oftmals werden Zeitarbeitnehmer, die sich während des Einsatzes im Kundenunternehmen bewähren, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Man spricht dann vom sogenannten „Klebe-Effekt“. Deshalb sind auch Arbeitnehmer auf der Suche nach einer Festanstellung in der Zeitarbeit gut aufgehoben!

Das kommt ganz auf den Kunden und dessen Bedürfnisse an. Der Einsatz kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen/Monate umfassen. Je nachdem, ob nur kurzfristiger Ersatz gesucht wird oder z.B. projektbezogen langfristiger Personalbedarf besteht.

Ja, tatsächlich nutzen immer mehr Studenten die Zeitarbeit, um zur Finanzierung Ihres Studiums beizutragen und Berufserfahrung zu sammeln. Auch Werkstudenten werden teilweise von Personaldienstleistern vermittelt. Sollten Sie als Student an uns herantreten, gehen wir gern auf Ihre Wünsche ein und werden die vertraglichen Rahmenbedingungen entsprechend Ihren zeitlichen Vorstellungen anpassen.

Das kommt natürlich in erster Linie auf die Stelle an, auf die Sie sich bewerben und die Qualifikationen, die dafür gefordert sind. Bei Initiativbewerbungen legen wir generell großen Wert auf eine hohen Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und einem gewissen Maß an Flexibilität. Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind wir dann gern behilflich, entsprechend Ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen eine passende Einsatzmöglichkeit für Sie zu finden. Die Zeitarbeit bietet grundsätzlich für jeden eine faire Chance auf einen Job!

Ein kurzes Bewerbungsschreiben und ein chronologisch geordneter Lebenslauf sowie alle vorhandenen Abschlusszeugnisse (Schule/Berufsausbildung) sollten unbedingt eingereicht werden. Beachten Sie dabei bitte, dass ein ausführlicher Lebenslauf Ihre Chancen deutlich erhöhen kann, beschreiben Sie daher bitte nach Möglichkeit die Tätigkeiten Ihrer letzten Arbeitsverhältnisse genauer, damit wir uns ein besseres Bild von Ihren Qualifikationen machen können. Die Aussage „Angestellter bei…“ nützt uns und einem potentiellen Kunden allein wenig, formulieren Sie also ruhig zwei oder drei Stichpunkte dazu, die Ihre Arbeitsinhalte und Verantwortungen beispielhaft dokumentieren. Daneben sollten Sie alles mit einreichen, was Ihre Qualifikationen deutlich macht: Zeugnisse für Praktika und Nebenjobs, Weiterbildungsbescheinigungen etc. Ebenso sind heutzutage elektronische Bewerbungen immer vorteilhafter als schriftliche - sie sind schneller „zur Hand“, leichter zu verarbeiten und natürlich umweltfreundlicher!


Zeitarbeit für Mitarbeiter

Selbstverständlich. Wie alle Beschäftigten sind Zeitarbeitnehmer in der Sozialversicherung angemeldet und es werden durch uns ordnungsgemäß alle Beiträge abgeführt. Auch Themen wie z.B. Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc. sind bei uns tariflich bzw. gesetzlich geregelt und gelten wie in jeder anderen Branche.

Sobald Sie Gewissheit haben, dass Sie am jeweiligen Tag Ihre Arbeit nicht antreten können, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Einsatzbetrieb und auch die KPM. Sollten Sie im Einsatzbetrieb niemanden erreichen, erstatten wir für Sie gern dort Meldung. Sobald Sie von Ihrem Arzt die AU-Bescheinigung erhalten haben, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis, bis wann Sie arbeitsunfähig sind und reichen Sie uns umgehend das Original der Bescheinigung ein. Außerdem melden Sie sich bitte spätestens am letzten Tag der Krankschreibung, um uns mitzuteilen, ob Sie in der Folge wieder arbeitsfähig sind oder Ihre AU-Bescheinigung verlängert wird. Wichtig ist, dass Sie neben dem Einsatzbetrieb auch immer die KPM so schnell wie möglich informieren.

Sofern Sie bereits einen entsprechenden Urlaubsanspruch erwirkt haben (fragen Sie uns!), sprechen Sie zunächst rechtzeitig mit Ihrem Einsatzbetrieb Ihren Urlaubswunsch ab – sollte dieser zustimmen, wird die KPM Ihren Urlaub gern gewähren. Melden Sie sich dazu einfach bei uns und füllen Sie den Urlaubsantrag aus (zu finden auf der Rückseite Ihrer Tätigkeitsnachweise bzw. zum Ausdrucken auf unserer Website). Der Antrag gilt nur mit Ihrer Unterschrift und ist von uns zu genehmigen.
Wichtig: auch bei einzelnen Urlaubs- bzw. freien Tagen setzen Sie uns immer davon in Kenntnis – Absprachen lediglich mit Ihrem Einsatzbetrieb sind nicht ausreichend.

Ja. Auch wenn wir stets bemüht sind, Einsatzbetriebe für Sie zu finden, kann es durchaus vorkommen, dass Sie zwischenzeitlich einen „Leerlauf“ ohne Einsatz haben. Solche einsatzfreien Zeiten werden in der Regel zunächst über das Arbeitszeitkonto abgefedert, aber auch danach bekommen Sie für diesen Zeitraum natürlich weiter die im Arbeitsvertrag festgelegte Vergütung. Voraussetzung ist dabei, dass Sie für uns auch in einsatzfreien Zeiten immer erreichbar bleiben.

Zunächst einmal ist die KPM immer bemüht, Ihnen nur Einsätze zuzuweisen, die mit Ihren Qualifikationen vereinbar sind. Gelegentlich kann es vorkommen, dass wir, um einen Leerlauf zu vermeiden, Ihnen Einsätze anbieten, die von Ihren Qualifikationen abweichen - in jedem Falle sprechen wir aber vorher mit Ihnen darüber. Auch wenn Sie laut Arbeitsvertrag dazu angehalten sind, solche Tätigkeiten anzunehmen, können Sie bei persönlichen Zweifeln natürlich mit uns Rücksprache halten.

Der iGZ-Tarifvertrag, an den auch die KPM gebunden ist, ist öffentlich hier einsehbar: IGZ Tarifinfo. Sie finden darin unter anderem eine Übersicht über die Entgelttabellen, Informationen zu Arbeitszeit, Zuschlägen, Urlaubs- und Krankheitsfragen sowie sonstigen Leistungen, Rechten und Pflichten für Zeitarbeitnehmer.